Honorarrichtlinien Smallegange

Wir sind bestrebt, unsere Dienstleistungen auf effiziente und kostentransparente Weise zu erbringen. Unsere Honorare berechnen sich im allgemeinen auf der Basis des Zeitaufwandes. Auf Anfrage sind wird gerne bereits Sie über das Stundenhonorar der Anwälte zu informieren. In besonders komplizierten Angelegenheiten, in Eilsachen, in Angelegenheiten grossen finanziellen Interessen betreffend, und in Anbetracht des Ergebnisses, die Beziehung zu der Mandantschaft, könnte das Stundenhonorar nach oben, bzw. nach unten justiert werden, im Ermessen der Kanzlei. Die Kanzlei berechnet einen Satz zu 7 % über das Anwaltshonorar zur Deckung der üblichen Kanzleiauslagen, im Einklang mit den Richtlinien des niederländischen Anwaltsvereins. Sonstige Auslagen, wie Gerichtskosten, Kosten von Gerichtsvollziehern, Kurierdiensten, Übersetzungsbüros, oder Reise- und Verbleibkosten, werden gesondert in Rechnung gestellt.

MWSt wird ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt, Steuerfreistellung ausgenommen. Wenn vereinbart, wird das Inkassotarif des niederländischen Anwaltsvereins zur Anwendung kommen.

Es gibt in bestimmten Fällen die Möglichkeit vorab Sondertarife zu vereinbaren, wie z.B. im Rahmen von Schiffsarresten, Pfändungen, einstweilige Verfügungen, usw.

Des weiteren ist es möglich ein Jahrestarifsatz zu vereinbaren für bestimmte juristische Leistungen im Rahmen eines Abonnements, mit nächträglicher Justierungsmöglichkeit.

Grundsätzlich wird vier Mal im Jahr eine Kostenrechnung erstellt, es sei denn der Sachablauf gibt Anlass zu einer Änderung. Zahlungsfrist ist 30 Tage nach Rechnungsdatum.